Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluß

Die Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur (Personenbeförderung) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit widersprochen. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch den Limousinenservice zustande. Änderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Limousinenservice schriftlich bestätigt worden sind.

Angebote

Alle Angebote des Limousinenservice sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist 30 Tage gültig. Annahmeerklärungen und sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen etc. bedürfen der Schriftform.

Mietzeit, Mietberechnung und Mietzahlung

Der Mieter (Rechnungsempfänger/Auftraggeber) gibt bei Auftragserteilung alle wesentlichen Informationen, die zur Durchführung notwendig sind, bekannt. Dies sind insbesondere, auch bei Änderungen, Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsempfänger, Anzahl der Fahrgäste, Gepäck, Anzahl und Art etwaiger Kindersitze, mitzuführende Gegenstände und Tiere, Termine, Routen, Sonderwünsche bei der Barbestückung.

Der Mietpreis berechnet sich ausschließlich auf Zeitbasis, Mindestmietdauer 1 h, bzw. 3 h (abhängig von der Fahrzeugauswahl), ab Einsatzort zuzüglich eventueller Anfahrtskosten ab Firmensitz Dresden. Diese Mietzeit beinhaltet dabei sowohl die Dauer der Fahrt (Fahrtzeit), als auch gewünschte Standzeiten vor Ort (Wartezeit). Er beinhaltet MwSt, Benzin, Versicherung, Chauffeur und sämtliche gefahren Kilometer, sowie Begrüßungssekt.

Die weitere Barnutzung ist lt. Bordkartemöglich. Ebenso exclusiv sind eventuelle Park- und Mautgebühren, sowie Sonderleistungen.

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Auftrages.

Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge in Bar zu zahlen.

Alternativ ist die Verfahrensweise mit einer Anzahlung- und Zahlung des Restbetrages innerhalb von 7 Tagen nach erhalt der Rechnung möglich- dies- und auch andere Zahlungsmodalitäten bedürfen jedoch der ausdrücklichen Bestätigung vor Mietbeginn durch den Limousinenservice

Mängelrüge

Etwaige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Anerkennung im Nachhinein gilt als ausgeschlossen.

Haftung

Der Limousinenservice haftet gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz- gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gelten im Übrigen die Regelungen der STVO. Es wird ausschließlich auch im Interesse der Sicherheit des Mieters auf die Gurtpflicht hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns ggf. mit, ob Sie die Bereitstellung von Kindersitzen wünschen. Ein Haftung für Terminversäumnisse oder andere wirtschaftliche Folgen, insbesondre infolge Stau, Sperrungen, Pannen, Unfälle, Witterung ist ausgeschlossen.

Pflichten des Mieters

Kann die sorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung durch den Mieter nicht gewährleistet werden, so ist der Limousinenservice berechtigt, den Auftrag sofort zu beenden. Der Limousinenservice behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vor.

Bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, insbesondere bei Vorsatz und unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel haftet der Mieter gegenüber dem Limousinenservice auf Schadenersatz.

Kündigung und Storno durch den Mieter

Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung, oder wenn nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann der Limousinenservice den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nach Abmahnung verletzt oder die gemietete Limousine ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Limousinenservice anders als vereinbart genutzt, bzw. nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen, als insbesondere auch für den Straßenverkehr darstellen. Dasselbe gilt gegenüber anderen Personen, sowie dem ordnungsgemäßen Betrieb, der Einrichtung und der Fahrzeuge. Den Anweisungen der Chauffeurpersonales ist Folge zu leisten. Erfolgt trotz Ermahnung eine Verletzung der Pflichten durch den Mieter, kann er sofort von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das Recht auf Schadenersatz durch den Limousinenservice bleibt hiervon unberührt.

Beschädigungen an Fahrzeugen und andere Schäden durch Fahrgäste, insbesondere Verunreinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind vom Verursacher oder dem Vertragspartner (gesamtschuldnerisch) zu ersetzen. Die Erhebung einer Reinigungsgebühr ist freibleibend.

Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf verweisen, dass eine Beförderung von mehr als der jeweilig zulässigen Fahrgastanzahl der ausgewählten Limousine ausgeschlossen ist.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur schriftlich wirksam, bzw. bei anderweitiger Mitteilung nur dann gültig, wenn diese durch den Limousinenservice schriftlich bestätigt wurden.

Bei Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn sind kostenfrei.

Nach Ablauf dieser Frist berechnet der Limousinenservice einen Anteil vom vereinbarten Preis als Schadenersatz. Dieser beträgt bis 24 h vor Auftragsbeginn ab Einsatzort innerhalb Deutschlands 50 %, mindestens jedoch 85 Euro und bis zum Zeitpunk der Abfahrt ab Firmensitz Dresden zum Einsatzort 75 %, mindestens jedoch 130,- Euro. Bei Stornierungen danach mindestens der Listenpreis (unrabattiert/ unscontiert) der Mindestmietdauer von 1, bzw. 3 h (je nach Limousinenauswahl) zuzüglich der Anfahrtspauschale, maximal jedoch der vereinbarte Mietpreis.

Anderweitige Aufwendungen werden unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn vollständig berechnet. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Fahrzeugbranding, die Anfertigung und Druck von Standarten, die Bestellung von Frischblumendekorationen und andere Sonderleistungen. Der Kunde hat hierbei ausdrücklich die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Limousinenservice gar kein- oder niedriger Sachschaden entstanden ist.

Zahlungsverzug

Der Kunde gerät entsprechend § 286 BGB spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Soweit eine Mahnung durch den Limousinenservice vor Ablauf von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst diese bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB.

Die Mahnkosten betragen 20,- Euro.

Im Falle des Zahlungsverzuges erlöschen sämtliche Rabatte, Sconti, Boni der entsprechenden Rechnung und es ist der Listenpreis als im Verzug zahlbar.

Sonderbestimmungen

Können aufgrund von äußeren Umständen, die der Limousinenservice nicht zu vertreten hat (Wetterlage, Unruhen..) Aufträge nicht durchgeführt werden, ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

In allen anderen Fällen behält sich der Limousinenservice nach vorheriger Rücksprache mit dem Mieter die Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Limousine vor.

sonstige Bestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Limousinenservice gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Dresden.

Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist Dresden. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluß Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Kostenpflichtige Abmahnungen

Egal in welcher Form, die ohne vorherige Kontaktaufnahme unaufgefordert, aufgrund eventueller Rechtsverletzungen zugestellt werden und somit den Willen einer gütlichen Einigung nicht erkennen lassen, gelten mit diesem Hinweis als rechtsunwirksam!

Präambel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersten, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertag eine unvorhersehbare Lücke aufweist.

Dresden, den 09.02.2024

Hochzeiten

Hochzeitsfahrten oder auch Hochzeitstage stellen natürlich ganz besondere Anlässe dar.

Promotion

Gern berate ich Sie diesbezüglich persönlich und erläutere Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten vor Ort.

städtetrips

In verschiedenen Städten können wir Ihnen auch individuell geführte Stadtrundfahrten offerieren.

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